Notar

Zu den Tätigkeiten eines Notariats gehört u. a. die Beurkundung von Rechtsgeschäften wie z. B. der Erwerb eines Grundstücksgeschäftes in Form einer Pflegeimmobilie. Das Notariat ist dabei zur Unabhängigkeit verpflichtet.

Ganz konkret bedeutet das für potentielle Käufer/innen, dass für den rechtskräftigen Vertragsabschluss einer Pflegeimmobilie ein Notariat benötigt wird. Sie haben die Möglichkeit ein Notariat Ihres Vertrauens vor Ort zu bestimmen oder Sie nutzen ganz einfach das Notariat des Bauträgers. Im Vorfeld werden Ihnen alle benötigten Unterlagen wie Kaufvertragsentwurf, Teilungserklärung und Verweisurkunde zugeschickt.

Gibt es wie bei Pflegeimmobilien üblich eine Eigentümergemeinschaft, wird in einer Teilungserklärung das anteilige Sondernutzungsrecht an den Wohneinheiten sowie das jeweilige Gemeinschaftseigentum festgehalten.

Das Notariat veranlasst dann nach Zusammenstellung der Vertragsdokumente das weitere Vorgehen. Er koordiniert termingerecht die Übermittlung der Daten für den Kaufvertragsabschluss und die Grundbucheintragung.

Das Grundbuchamt dokumentiert im Wohnungs- bzw. Teileigentumsgrundbuch anteilig Ihr Eigentum an der Pflegeimmobilie.

Nach der Kaufpreiszahlung und Eintragung ins Grundbuch haben Sie das Recht Ihren Besitz zu verschenken, zu verkaufen, zu vererben oder zu beleihen.

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