Verwaltung

Eingesetzt durch die Eigentümergemeinschaft obliegt der Verwaltung:

  • ✓ die Erstellung der Wirtschaftspläne
  • ✓ die Prüfung der eingehenden Mieten
  • ✓ die Abrechnung der Pachtzahlungen an die Eigentümer
  • ✓ die Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • ✓ die Qualitätskontrolle des Pflegeheims
  • ✓ die Koordinierung benötigter Instandhaltungsmaßnahmen

Einmal jährlich beruft der Verwalter die Eigentümer zu einer Eigentümerversammlung ein. Als Eigentümer einer Pflegeimmobilie können Sie teilnehmen, müssen aber nicht. Auf diesen Treffen werden Themen wie z.B. Instandhaltungsrücklagen oder der Wirtschaftsplan des Pflegeheims besprochen und beschlossen. In einem Protokoll werden alle Ergebnisse und Abstimmungen festgehalten und jedem Eigentümer zugesandt.

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