Formen der Pflegeimmobilie

Die Angebote auf unserem Marktplatz PflegeImmobilie sind zum größten Teil klassische Pflegeimmobilien in Form von Pflegeappartements.

Bei diesen Einrichtungen handelt es sich um förderungswürdige Sozialimmobilien gemäß XI. Sozialgesetzbuch.

Förderungswürdige Sozialimmobilien erhalten Zuschüsse der staatlichen Sozialhilfeträger, die im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) verankert sind.

Die Kosten der Pflegeleistung wird je nach Pflegestufe von der staatlichen Pflegeversicherung übernommen.

Können Bewohner/innen eines Pflegeappartements die anteilige Zahlung an den Gesamtkosten für seinen Pflegeplatz nicht leisten, übernehmen die Sozialhilfeträger diesen Teil. Die in „Vorkasse“ getretenen staatlichen Sozialhilfeträger versuchen dann, diesen Betrag von den Familienangehörigen gemäß § 1601 BGB wiederzubekommen.

Der Pächter erhält also für Bewohner/innen, die nicht in der Lage sind, die Mietkosten zu tragen, von den Sozialhilfeträgern die sofortige Kostenübernahme. Dadurch ist das Ausfallrisiko erheblich reduziert.

Nicht-Förderungswürdige Sozialimmobilien

Bei den nicht-förderungswürdigen Sozialimmobilien gibt es keine Unterstützung der Sozialkassen. Von diesen Einrichtungen finden Sie zwei Arten auf unserem Marktplatz:

  • 1. Betreutes Wohnen mit Pachtvertrag
  • 2. Betreutes Wohnen ohne Pachtvertrag

Das Betreute Wohnen

Das Betreute Wohnen mit Pachtvertrag bietet Ihnen durch den Betreiber eine über 20 bis 30 Jahre sichere Einnahme, allerdings ohne Zuschüsse der staatlichen Sozialkassen. Bei diesen Einrichtungen ist ein wirtschaftlich erfolgreicher sowie richtig kalkulierender Betreiber die Absicherung Ihrer anteiligen Pacht.

Das Betreute Wohnen ohne Pachtvertrag hat ähnliche Vor- und Nachteile wie eine Eigentumswohnung. Hier treffen Sie als Anleger/in alle finanziellen und objektbezogenen Entscheidungen innerhalb einer Eigentümergemeinschaft selbst und tragen somit sämtliche Kosten für Vermietung und Renovierung.