Verkauft

Naab-Residenz Schwandorf

Kaufpreise: Leider ausverkauft!
Betreiber: almavita GmbH
Einheiten: 114 (0 Verfg.)
Baujahr: 2011
  • Bestand
  • Idyllische Lage
Karte
Vorlage-Thumb-Wiederhergestellt
AngebotArt: Pflegeimmobilie (förderungswürdige Sozialimmobilie laut XI. Sozialgesetzbuch). Kauf eines Pflegeappartements nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), vererbbares und in das Grundbuch eingetragenes Eigentum.
LageEttmannsdorfer Str. 48, 92421 Schwandorf
(ca. 30.000 Einwohner)
Objekt114 Zimmer (1 im Verkauf)
7.212 m² großes Grundstück
ca. 6,5 % Grundstücksanteil
BaujahrDas Haus wurde im Jahr 2005 mit einem ersten Bauabschnitt fertiggestellt und in 2011 um einen Erweiterungsbau ergänzt.
Größe Einheiten37,85 m² inkl. Gemeinschaftsflächen
Betreiberalmavita GmbH, Ettmannsdorfer Str. 48, 92421 Schwandorf ...mehr
MietvertragPachtvertrag bis 2036 plus 2 x 5 Jahre optionale Verlängerung
11,69 € Miete pro m²/Monat
Verwalterkosten/Jahr: 214,20 €
Instandhaltung m²/Jahr: 9,00 € kalkuliert
Indexierung70 % Indexierung (Wertsicherung des Mietzinses)
Beginn MieteSofort, nach Kaufpreiszahlung
Kaufpreis135.000,00 €
Kaufpreis 3.567 €/m² ohne Einrichtung
Der Kaufpreis ist sofort fällig.
Mietzins p.a.Der anfängliche Mietzins bezogen auf die Jahresmiete oder monatliche Mietausschüttung beträgt 3,93 % p.a. auf den Gesamtkaufpreis (ohne Nebenkosten), auch bei Leerstand.
Nebenkosten3,5 % Grunderwerbsteuer
Keine weiteren Maklergebühren
ca. 2,0 % Notar- und Gerichtskosten
SteuerFür Immobilien gilt gemäß § 7 EStG eine lineare Abschreibung von 2 % auf die Herstellungskosten. Außenanlagen und Einrichtung können ggf. erhöht abgeschrieben werden. Steuerliche Effekte sind individuell zu ermitteln (Bitte Steuerberater fragen).

Energiedaten

EnergieausweistypVerbrauchsausweis
EnergieeffizienzklasseE
EnergieträgerErdgas
Energieverbrauchskennwert156,77 kWh/(m²a)
Baujahr2005

Besonderheiten

Der Kaufpreis ist sofort fällig.

Beschreibung

Die Seniorenresidenz an der Naab ist ein modernes und liebevoll eingerichtetes Haus in bester Lage am Ufer der Naab. Es gibt vier Wohngruppen mit insgesamt 114 Pflegeappartements. Alle Wohnbereiche sind barrierefrei und in einem freundlichen Ambiente ausgestattet. Besonders auffallend ist die großzügige Gestaltung der einzelnen Zimmer und auch der Gemeinschaftsbereiche. Die helle, einladende Atmosphäre wird durch bodentiefe Fenster und große Fensterfronten ermöglicht.

Lagebeschreibung

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Die große Kreisstadt Schwandorf liegt inmitten der wunderschönen Oberpfalz in Bayern. Gemessen an ihrer Fläche zählt Schwandorf sogar zu den fünftgrößten Städten in diesem Bundesland. Die knapp 30.000 Einwohner genießen hier eine hervorragende Infrastruktur mit einem gut ausgebauten Straßen- und Schienennetz und optimalen Wohn- und Lebensbedingungen.

Schwandorf ist heute ein wichtiger Gewerbe- und Industriestandort und beschäftigt rund 11.500 Menschen. Zu den Hauptarbeitgebern zählt die Drucktechnik und Automobilzulieferung. Die nächstgelegenen größeren Städte sind Nürnberg und Regensburg, beide in kurzer Zeit erreichbar.

Die Stadt bietet sowohl jungen Familien als auch älteren Menschen eine Vielzahl an Freizeitangeboten, beispielsweise in einem der 300 Kultur- und Sportvereine. Schwandorf ist aber auch eine beliebte Tourismusregion und beherbergt jährlich zahlreiche Besucher.

Umgeben von einer wunderschönen Landschaft und mit direkter Anbindung an Schwandorfs Zentrum ist die Seniorenresidenz optimal gelegen.

Betreiber / Pachtvertrag

Pachtvertrag bis 2036 + 2 x 5 Jahre Verlängerungsoption
Betreiber: almavita GmbH, Ettmannsdorfer Str. 48, 92421 Schwandorf
Die almavita GmbH, gegründet 2016, ist eine neue Trägerschaft für stationäre Pflegeheime in Deutschland, die sich schnell entwickelt und am Markt positioniert. Eingebettet in die Holding Struktur der Senior Care GmbH hält die almavita GmbH bereits mehrere - und zukünftig weitere - Pflegebetriebe.

Meine Berechnung
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Jahre
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Nr.GrößeMietzins p.a.KaufpreisStatus 
11037,85 m²3,93 %135.000 €Verk.Berechnen Anfragen
Namealmavita GmbH
 DokumentDateigröße
  - Naab-Residenz Schwandorf.pdf630 KB

Allgeimeines

In der Vergangenheit konnte man sich mit dem Erwerb von Immobilien weitgehend gegen Kaufkraftverlust und Inflation absichern. Langfristige Entwicklungen der Immobilienpreise unterliegen zum Teil jedoch hohen Schwankungen. Die beim Kauf anfallenden Nebenkosten, Vertriebs- und Finanzierungskosten führen bei einem frühzeitigen Verkauf zu nachteiligen Ergebnissen. Projektspezifische Angaben zum konkreten Objekt liefert der Verkäufer der Immobilie. Außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, kann für die Richtigkeit keine Haftung übernommen werden. Es gelten allein die Angaben aus den Kaufvertragsunterlagen.

Wirtschaftliches und steuerliches Ergebnis

Werbungskosten sowie die Bemessungsgrundlage für die steuerliche Abschreibung und die dargestellten steuerlichen Ergebnisse der Anlage aus der Beispielrechnung stehen unter dem Vorbehalt der Anerkennung durch die jeweils zuständige Finanzbehörde. Änderungen in der Praxis der Finanzverwaltung, der Rechtsprechung und der Steuergesetze sind möglich. Die Höhe der steuerlichen Auswirkungen der Investition richtet sich nach der persönlichen Situation des Erwerbers.

Die Steuerberechnungen aus der Musterberechnung werden auf der Grundlage erstellt, dass die Immobilienanlage nicht unter die Regelungen des §15b EStG fällt. In Einzelfällen kann bei Anwendung der Vergleichsrechnung nach §2 Abs. 6, §31, §36 Abs. 2 EStG eine geringere festzusetzende Einkommensteuer ermittelt werden. Die Tarifberechnung der Einkommensteuer erfolgt gem. §32a EStG. Die vorliegende Beispielrechnung hat aufgrund der Vielzahl der steuerlichen Besonderheiten des EStG nicht für jede individuelle Einkommenssituation und -kombination Gültigkeit, z. B. bei der Anwendung der §32b, und §34 EStG. Die Musterberechnung stellt keine steuerliche Beratung dar, diese ist nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten. Lassen Sie deshalb Ihren steuerlichen Berater auf Basis der aktuellen Steuergesetzgebung die für Ihre Einkommenssituation gültigen, relevanten Vorschriften überprüfen.

Inflation, Wertsteigerung, Mietsteigerung

Angaben zur Inflation und einer daraus in die Zukunft hochgerechneten Miet- und Wertsteigerung basieren auf Ihren Angaben und sind unverbindliche Annahmen. Die für die Berechnung getätigten Angaben können für die Zukunft nicht garantiert werden. Die angenommenen Ergebnisse unterliegen der künftigen Steuergesetzgebung. Die für Ihre persönliche Situation maßgebenden Steuerregelungen, insbesondere Einkommensteuer sind von Ihnen zu beachten.

Konditionen der Finanzierung

Bei den Angaben zur Finanzierung handelt es sich um kein verbindliches Finanzierungsangebot. Konditionen der Finanzierung werden zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme von Ihrem Kreditinstitut festgelegt und können von den in der Musterberechnung ausgewiesenen Werten abweichen. Das ausgewiesene Ergebnis kann sich, abhängig von der beim Erwerb gewählten Tilgungsvariante und den übrigen Finanzierungskonditionen, ändern. Die Tilgungshöhe richtet sich dabei nach der entsprechenden Bruttofinanzierung. Abweichungen bei den Zins- und Tilgungsleistungen können sich durch verschiedene Berechnungs- und Verrechnungsmethoden ergeben. Bei einem Zinsfestschreibungszeitraum von mindestens 5 Jahren kann ein Damnum in Höhe von bis zu 5 v.H. als Werbungskosten angesetzt werden. Der darüber hinausgehende Teil ist auf den Zinsfestschreibungszeitraum zu verteilen. Falls diese Regelung für die vorliegende Berechnung zutrifft, wird diese Verteilung aus Vereinfachungsgründen nicht vorgenommen, die steuerlichen Ergebnisse können daher durch den unterschiedlichen Werbungskostenansatz des Damnums von den ausgewiesenen Ergebnissen der Musterberechnung abweichen. Die tatsächlichen aus der Finanzierung entstehenden Werbungskosten müssen Sie durch Ihren steuerlichen Berater für Ihren Einzelfall berechnen lassen.

Angabenvorbehalt

Die Berechnung stellt ein reines Musterbeispiel unter Ausschluss jeglicher Rechts- und Steuerberatung dar. Eine Übertragbarkeit dieser Musterberechnung auf die tatsächliche finanzielle Situation des Erwerbers wird nicht garantiert. Die Angaben und Berechnungen der Musterberechnung wurden mit Sorgfalt zusammengestellt und entsprechen den gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen sowie sonstigen Vorschriften. Abweichungen oder Änderungen können aufgrund von Auslassungen, Zusammenfassungen, Irrtümern o.ä. oder durch abweichende künftige wirtschaftliche Entwicklungen oder Änderungen von Gesetzen, der Rechtsprechung oder der Verwaltungspraxis oder auch der persönlichen finanziellen Situation des Erwerbers eintreten und berühren nicht die Wirksamkeit des Kaufes. Für das Erreichen der wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele des Erwerbers wird keine Gewähr übernommen. Von dieser Beispielrechnung abweichende Angaben oder Zusagen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der jeweiligen Vertragspartner. Die Angaben im gültigen zugehörigen Kaufvertrag und der Teilungserklärung sind im Einzelfall immer maßgebend.