Zins

Der Zins bezeichnet die Gebühr, die der Schuldner dem Gläubiger für die Überlassung eines Geldbetrages jährlich zu bezahlen hat. Der absolut zu zahlende Betrag in Bezug auf den Darlehensbetrag bezeichnet dabei den Nominalzins. Als Vergleichsgröße wird in aller Regel jedoch der Effektivzins (eff. Zins) herangezogen. In diesem Wert sind alle mit dem Darlehen anfallenden Gebühren sowie die Anzahl der jährlichen Zinsraten ebenfalls berücksichtigt.