Teilungserklärung

Die Teilungserklärung teilt das Eigentum an einer Immobilie in Miteigentumsanteile verbunden mit dem Sondernutzungsrecht an bestimmten Wohneinheiten und Gemeinschaftseigentum auf. Das Grundbuchamt erstellt dann Wohnungsgrundbücher/Teileigentumsgrundbücher, die den jeweiligen Eigentümern der einzelnen Appartements Ihre entsprechenden Rechte sichern, mit  Darlehen belastet werden können usw. Die Teilungserklärung muss notariell beurkundet werden.