Instandhaltungsrücklage

Die Instandhaltungsrücklage dient der Ansammlung von Kapital für in der Zukunft auftretende Mängel bzw. die Instandhaltung der Immobilie. Die Eigentümerversammlung entscheidet mehrheitlich, wie hoch die Instandhaltungsrücklage pro Jahr festgesetzt wird.