Auflassung
Die Auflassung ist Bestandteil der Übereignung von Immobilien. Sie wird vollzogen durch die Einigung des Immobilienübergangs durch Anwesenheit beider Vertragsparteien (oder Stellvertretung) vor einem Notar.
Die Auflassung ist Bestandteil der Übereignung von Immobilien. Sie wird vollzogen durch die Einigung des Immobilienübergangs durch Anwesenheit beider Vertragsparteien (oder Stellvertretung) vor einem Notar.