Verkauft

Stuhr-Moordeich Seniorenresidenz Am Deichfluss

Einheiten: 72 (0 Verfg.)
Baujahr: 1998
  • Sofort Miete
  • Bestand
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20180410-Betreutes-Wohnen-Stuhr-Moordeich-Seniorenresidenz-Am-Deichfluss-Objektbild-1
AngebotArt: Pflegeimmobilie (förderungswürdige Sozialimmobilie laut XI. Sozialgesetzbuch). Kauf eines Pflegeappartements nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), vererbbares und in das Grundbuch eingetragenes Eigentum.
LagePablo-Picasso-Straße 2, 28816 Stuhr-Moordeich
(ca. 33.000 Einwohner)
Objekt44 Einzelzimmer, 14 Doppelzimmer
72 Betten/Pflegeplätze
4.751 m² großes Grundstück
ca. 10 % Grundstücksanteil
BaujahrDas Pflegeheim wurde im Jahr 1998 fertiggestellt.
Größe Einheiten65,30 m² - 94,71 m² inkl. Gemeinschaftsflächen
BetreiberSeniorenwohnpark Weser GmbH, gegründet ca. 1990, eine der 20 größten Betreibergesellschaften für Pflegeeinrichtungen in Deutschland, gehört zur ORPEA-Gruppe, einem der führenden Betreiber von Seniorenpflegeeinrichtungen Europas. ...mehr
Mietvertrag20-Jahres-Pachtvertrag
12,67 € Miete pro m²/Monat
Verwalterkosten/Jahr: 171,36 €
Instandhaltung m²/Jahr: 1,92 € kalkuliert
Indexierung65 % Indexierung (Wertsicherung des Mietzinses)
Beginn Mietesofort
Kaufpreis198.540 € - 287.956 €
Kaufpreis 3.040 €/m² - 3.040 €/m²
Der Kaufpreis ist sofort fällig.
Mietzins p.a.Der anfängliche Mietzins bezogen auf die Jahresmiete oder monatliche Mietausschüttung beträgt 5,00 % p.a. auf den Gesamtkaufpreis (ohne Nebenkosten), auch bei Leerstand.
Nebenkosten5,0 % Grunderwerbsteuer
Keine weiteren Maklergebühren
ca. 2,0 % Notar- und Gerichtskosten
SteuerFür Immobilien gilt gemäß § 7 EStG eine lineare Abschreibung von 2 % auf die Herstellungskosten. Außenanlagen und Einrichtung können ggf. erhöht abgeschrieben werden. Steuerliche Effekte sind individuell zu ermitteln (Bitte Steuerberater fragen).

Energiedaten

EnergieausweistypBedarfsausweis
EnergieeffizienzklasseC
EnergieträgerErdgas LL
Endenergiebedarf86 kWh/(m²a)
Baujahr1998

Besonderheiten

Der Kaufpreis ist sofort fällig.

Beschreibung

Die Seniorenresidenz Am Deichfluss verfügt über insgesamt 72 Pflegeplätze, darunter neun komfortable Pflegeappartements mit eigener Küchenzeile. Um eine gewohnte Umgebung zu schaffen, können die eigenen vier Wände mit liebgewonnenen Möbeln eingerichtet werden.

Der gepflegte Garten lädt mit seinem Teich und den vielen lauschigen Sitzecken Bewohner und deren Gäste zum Spazierengehen und Verweilen ein. Außerdem gibt es einen hauseigenen Friseur und einen Krankengymnastikraum. In den gemütlichen Aufenthaltsbereichen kann jeder Bewohner seinen individuellen Interessen nachgehen oder sich an Gruppenaktivitäten beteiligen.

Zu den Grundprinzipien unserer Philosophie zählt liebevolle Betreuung und die Schaffung von Abwechslung bei lebensnahen Beschäftigungen. Die Übernahme kleinerer Tätigkeiten, wie z. B. Blumengießen oder das Eindecken von Tischen, bereichern den Alltag und verbessern das Wohlbefinden. Außerdem besuchen uns regelmäßig Kinder, um gemeinsam mit Bewohnern generationsübergreifende Aktivitäten wahrzunehmen. Theatergruppen, Chöre und Musiker bringen Fröhlichkeit und Leben ins Haus. Auch Pastoren und Pfarrer sind gern gesehene Gäste und Gesprächspartner.

Eine Besonderheit des Hauses ist die von der Einrichtungsleitung eingerichtete Gedenkstätte für verstorbene Bewohner. Angehörige, Bewohner und Pflegekräfte haben hier die Möglichkeit, den Verstorbenen zu gedenken, wann immer ihnen danach ist.

Die Seniorenresidenz Am Deichfluss bietet auch Kurzzeitpflege. Sie ist für alle Personen gedacht, die vorübergehend Pflege benötigen. Auch wenn ein pflegender Angehöriger Erholung braucht oder verhindert ist, übernehmen wir für diesen Zeitraum Betreuung und Pflege der hilfebedürftigen Person. Für Menschen mit Demenz halten wir spezielle Konzepte vor.

Die Seniorenresidenz Am Deichfluss wurde vom Magazin FOCUS als eines der besten Pflegeheime Deutschlands 2016 ausgezeichnet.

Lagebeschreibung

Auf Karte anzeigen

Moordeich liegt unmittelbar an der Bremer Landesgrenze und ist eines der bevorzugten Wohngebiete der Gemeinde Stuhr. Im Ortsteil Moordeich spürt man in den Wohnstraßen mit den gepflegten Einfamilienhäusern und den zahlreichen Reihenhäusern geradezu Vorstadtatmosphäre. Liebevoll gestaltete Vorgärten zeugen vom individuellen Wohnen. Raum für Kinder und den Hund, ein Plausch mit den Nachbarn über‘n Gartenzaun oder eine gemütliche Kaffeerunde bei Sonnenschein auf der Terrasse sind Vorzüge, die man hier zu schätzen weiß.

Die vor einigen Jahren errichtete Sportanlage in Moordeich bietet ausreichend Platz für vielfältige sportliche Aktivitäten. Inzwischen ist sie zu einem Verbindungsstück zwischen den Ortsteilen Moordeich und Stuhr geworden. Im Jugendtreff "No Moor“ können die Schüler der KGS „Lise-Meitner-Schule“ ihre Freizeit verbringen und den Umgang mit neuen Medien erlernen.

Beliebter Erholungsort ist das Biotop, dessen Kernstück ein durch Bauarbeiten entstandener Grundwassersee ist. Entlang der Uferzonen hat die Natur ihr Reich zurückerobert, sodass hier wieder die typische Flora und Fauna zu finden ist. Spaziergänger müssen sich zwar zum Schutze der Natur auf die befestigten Wege beschränken, können von diesen aber Wildwiesenblumen, Grabenränder und Strauchpflanzungen beobachten.

Die Seniorenresidenz Am Deichfluss liegt in reizvoller Umgebung inmitten eines ruhigen Neubaugebietes - nur wenige Minuten vom alten Ortskern entfernt und mit Einkaufsmöglichkeiten direkt vor der Tür.

Betreiber / Pachtvertrag

20-Jahres-Pachtvertrag

Die Senioren Wohnpark Weser GmbH und die Senioren Wohnpark Stade GmbH betreiben insgesamt 34 Pflegeeinrichtungen mit 2.496 stationären Pflegeplätzen in Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen. Neue Einrichtungen mit insgesamt 510 weiteren Pflegeplätzen sind bereits im Bau bzw. in der Planung. Rolf Specht hat die Betreibergesellschaft Senioren Wohnpark Weser GmbH zusammen mit seinem Geschäftspartner vor rund 25 Jahren gegründet und zu einer der 20 größten Betreibergesellschaften für Pflegeeinrichtungen in Deutschland entwickelt. Die erste Pflegeeinrichtung, das Haus Rotbuche in Bremen-Arsten, wird immer noch erfolgreich von dem Unternehmen betrieben.

Die Senioren Wohnpark Weser GmbH und die Senioren Wohnpark Stade GmbH gehören in Zukunft der ORPEA Deutschland an. Mit diesem Transfer werden beide Unternehmen im Sinne der mehr als 2.000 Mitarbeiter weiter in eine gesicherte Zukunft geführt. Die ORPEA-Gruppe ist einer der führenden Betreiber von Seniorenpflegeeinrichtungen Europas. Während sie in Deutschland über fast 12.000 stationäre Pflegeplätze verfügen, zählen sie europaweit über 650 Einrichtungen in acht Ländern mit fast 64.000 Pflegeplätzen.

Einrichtung

Die Einrichtung wird vom Käufer unentgeltlich übernommen.

Meine Berechnung
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Jahre
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Nr.GrößeMietzins p.a.KaufpreisStatus 
09 + 1094,71 m²5,00 %287.956 €Verk.Berechnen Anfragen
10365,30 m²5,00 %198.540 €Verk.Berechnen Anfragen
11 + 1293,53 m²5,00 %284.365 €Verk.Berechnen Anfragen
113 + 11493,53 m²5,00 %284.349 €Verk.Berechnen Anfragen
11874,63 m²5,00 %226.902 €Verk.Berechnen Anfragen
122 + 12393,53 m²5,00 %284.364 €Verk.Berechnen Anfragen
13 + 1493,53 m²5,00 %284.365 €Verk.Berechnen Anfragen
209 + 21088,32 m²5,00 %268.526 €Verk.Berechnen Anfragen
21372,77 m²5,00 %221.239 €Verk.Berechnen Anfragen
NameSeniorenwohnpark Weser GmbH
StraßeKonsul-Smidt-Straße 12
PLZ28217
OrtBremen
LandDeutschland
 DokumentDateigröße
  MP Steckbrief - Seniorenresidenz Am Deichfluss.pdf614 KB

Allgeimeines

In der Vergangenheit konnte man sich mit dem Erwerb von Immobilien weitgehend gegen Kaufkraftverlust und Inflation absichern. Langfristige Entwicklungen der Immobilienpreise unterliegen zum Teil jedoch hohen Schwankungen. Die beim Kauf anfallenden Nebenkosten, Vertriebs- und Finanzierungskosten führen bei einem frühzeitigen Verkauf zu nachteiligen Ergebnissen. Projektspezifische Angaben zum konkreten Objekt liefert der Verkäufer der Immobilie. Außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, kann für die Richtigkeit keine Haftung übernommen werden. Es gelten allein die Angaben aus den Kaufvertragsunterlagen.

Wirtschaftliches und steuerliches Ergebnis

Werbungskosten sowie die Bemessungsgrundlage für die steuerliche Abschreibung und die dargestellten steuerlichen Ergebnisse der Anlage aus der Beispielrechnung stehen unter dem Vorbehalt der Anerkennung durch die jeweils zuständige Finanzbehörde. Änderungen in der Praxis der Finanzverwaltung, der Rechtsprechung und der Steuergesetze sind möglich. Die Höhe der steuerlichen Auswirkungen der Investition richtet sich nach der persönlichen Situation des Erwerbers.

Die Steuerberechnungen aus der Musterberechnung werden auf der Grundlage erstellt, dass die Immobilienanlage nicht unter die Regelungen des §15b EStG fällt. In Einzelfällen kann bei Anwendung der Vergleichsrechnung nach §2 Abs. 6, §31, §36 Abs. 2 EStG eine geringere festzusetzende Einkommensteuer ermittelt werden. Die Tarifberechnung der Einkommensteuer erfolgt gem. §32a EStG. Die vorliegende Beispielrechnung hat aufgrund der Vielzahl der steuerlichen Besonderheiten des EStG nicht für jede individuelle Einkommenssituation und -kombination Gültigkeit, z. B. bei der Anwendung der §32b, und §34 EStG. Die Musterberechnung stellt keine steuerliche Beratung dar, diese ist nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten. Lassen Sie deshalb Ihren steuerlichen Berater auf Basis der aktuellen Steuergesetzgebung die für Ihre Einkommenssituation gültigen, relevanten Vorschriften überprüfen.

Inflation, Wertsteigerung, Mietsteigerung

Angaben zur Inflation und einer daraus in die Zukunft hochgerechneten Miet- und Wertsteigerung basieren auf Ihren Angaben und sind unverbindliche Annahmen. Die für die Berechnung getätigten Angaben können für die Zukunft nicht garantiert werden. Die angenommenen Ergebnisse unterliegen der künftigen Steuergesetzgebung. Die für Ihre persönliche Situation maßgebenden Steuerregelungen, insbesondere Einkommensteuer sind von Ihnen zu beachten.

Konditionen der Finanzierung

Bei den Angaben zur Finanzierung handelt es sich um kein verbindliches Finanzierungsangebot. Konditionen der Finanzierung werden zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme von Ihrem Kreditinstitut festgelegt und können von den in der Musterberechnung ausgewiesenen Werten abweichen. Das ausgewiesene Ergebnis kann sich, abhängig von der beim Erwerb gewählten Tilgungsvariante und den übrigen Finanzierungskonditionen, ändern. Die Tilgungshöhe richtet sich dabei nach der entsprechenden Bruttofinanzierung. Abweichungen bei den Zins- und Tilgungsleistungen können sich durch verschiedene Berechnungs- und Verrechnungsmethoden ergeben. Bei einem Zinsfestschreibungszeitraum von mindestens 5 Jahren kann ein Damnum in Höhe von bis zu 5 v.H. als Werbungskosten angesetzt werden. Der darüber hinausgehende Teil ist auf den Zinsfestschreibungszeitraum zu verteilen. Falls diese Regelung für die vorliegende Berechnung zutrifft, wird diese Verteilung aus Vereinfachungsgründen nicht vorgenommen, die steuerlichen Ergebnisse können daher durch den unterschiedlichen Werbungskostenansatz des Damnums von den ausgewiesenen Ergebnissen der Musterberechnung abweichen. Die tatsächlichen aus der Finanzierung entstehenden Werbungskosten müssen Sie durch Ihren steuerlichen Berater für Ihren Einzelfall berechnen lassen.

Angabenvorbehalt

Die Berechnung stellt ein reines Musterbeispiel unter Ausschluss jeglicher Rechts- und Steuerberatung dar. Eine Übertragbarkeit dieser Musterberechnung auf die tatsächliche finanzielle Situation des Erwerbers wird nicht garantiert. Die Angaben und Berechnungen der Musterberechnung wurden mit Sorgfalt zusammengestellt und entsprechen den gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen sowie sonstigen Vorschriften. Abweichungen oder Änderungen können aufgrund von Auslassungen, Zusammenfassungen, Irrtümern o.ä. oder durch abweichende künftige wirtschaftliche Entwicklungen oder Änderungen von Gesetzen, der Rechtsprechung oder der Verwaltungspraxis oder auch der persönlichen finanziellen Situation des Erwerbers eintreten und berühren nicht die Wirksamkeit des Kaufes. Für das Erreichen der wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele des Erwerbers wird keine Gewähr übernommen. Von dieser Beispielrechnung abweichende Angaben oder Zusagen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der jeweiligen Vertragspartner. Die Angaben im gültigen zugehörigen Kaufvertrag und der Teilungserklärung sind im Einzelfall immer maßgebend.