Verkauft

Edewecht-Friedrichsfehn Seniorenzentrum Am Dorfplatz

Einheiten: - (0 Verfg.)
Baujahr: 2012
  • Sofort Miete
  • Bestand
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AngebotArt: Pflegeimmobilie (förderungswürdige Sozialimmobilie laut XI. Sozialgesetzbuch). Kauf eines Pflegeappartements nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), vererbbares und in das Grundbuch eingetragenes Eigentum.
LageDorfstraße 10, 26188 Edewecht-Friedrichsfehn
(ca. 23.122 Einwohner)
Objekt1 Einheit im Verkauf
3.378 m² großes Grundstück
ca. 8 % Grundstücksanteil
Baujahr2012
Größe Einheitenca. 45 m² inkl. Gemeinschaftsflächen
BetreiberDie Residenz-Gruppe zählt zu den größten Betreibern von Pflegeeinrichtungen in Deutschland. ...mehr
MietvertragPachtvertrag bis 30.04.2032 plus 2 x 5 Jahre optionale Verlängerung, danach 5 x 1 Jahr
11,41 € Miete pro m²/Monat
Verwalterkosten/Jahr: 214,20 €
Instandhaltung m²/Jahr: zurzeit 0,00 € kalkuliert
Indexierung70 % Indexierung (Wertsicherung des Mietzinses)
Beginn MieteSofort, nach Kaufpreiszahlung
Kaufpreis165.500 €
Kaufpreis 3.678 €/m² ohne Einrichtung
Der Kaufpreis ist sofort fällig.
Mietzins p.a.Der anfängliche Mietzins bezogen auf die Jahresmiete oder monatliche Mietausschüttung beträgt 3,72 % p.a. auf den Gesamtkaufpreis (ohne Nebenkosten), auch bei Leerstand.
Nebenkosten5,0 % Grunderwerbsteuer
Keine weiteren Maklergebühren
ca. 2,0 % Notar- und Gerichtskosten
SteuerFür Immobilien gilt gemäß § 7 EStG eine lineare Abschreibung von 2 % auf die Herstellungskosten. Außenanlagen und Einrichtung können ggf. erhöht abgeschrieben werden. Steuerliche Effekte sind individuell zu ermitteln (Bitte Steuerberater fragen).

Energiedaten

EnergieausweistypVerbrauchsausweis
EnergieeffizienzklasseC
EnergieträgerGas
Energieverbrauchskennwert92 kWh/(m²a)
Baujahr2012

Besonderheiten

Der Kaufpreis ist sofort fällig.

Beschreibung

Das Seniorenzentrum Am Dorfplatz, das im September 2012 eröffnete, stellt fast nur Einzelzimmer zur Verfügung, die teilweise 30 Quadratmeter groß sind. Die Bewohner des Obergeschosses können im Sommer die Vorteile der großzügig gestalteten, umlaufenden Dachterrasse nutzen. Zudem haben Eheleute die Möglichkeit, auch bei Pflegebedürftigkeit weiterhin zusammenzuwohnen. Mit einem Vorflur, einem Bad mit zwei Waschbecken sowie zwei Räumen, die als Wohn- und Schlafzimmer genutzt werden können, bieten die Pflegeappartements genügend Komfort für ein Ehepaar. In den Gemeinschaftsräumen mit Wohnküche in jeder Etage lassen sich viele Aktivitäten veranstalten. Auf Wunsch kann auch ein Internetanschluss bereitgestellt werden. Die gemütliche Cafeteria im Haus lädt zu einem Treffen mit Angehörigen und Freunden bei Kaffee und Kuchen ein. Wer ein Familienfest in privater Atmosphäre feiern möchte, bekommt dazu im Geburtstagszimmer die Möglichkeit.

Lagebeschreibung

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Edewecht liegt 18 km westlich der Stadt Oldenburg.

Betreiber / Pachtvertrag

Betreiber: Residenz-Gruppe Seniorenresidenzen, Leester Straße 32, 28884 Weyhe

Pachtvertrag bis 30.04.2032 plus 2 x 5 Jahre optionale Verlängerung sowie danach 5 x 1 Jahr

Meine Berechnung
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Jahre
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Nr.GrößeMietzins p.a.KaufpreisStatus 
145,00 m²3,72 %165.500 €Verk.Berechnen Anfragen
NameResidenz-Gruppe Seniorenresidenzen
StraßeLeester Straße 32
PLZ28884
OrtWeyhe
LandDeutschland
 DokumentDateigröße
  - Seniorenzentrum Am Dorfplatz.pdf618 KB

Allgeimeines

In der Vergangenheit konnte man sich mit dem Erwerb von Immobilien weitgehend gegen Kaufkraftverlust und Inflation absichern. Langfristige Entwicklungen der Immobilienpreise unterliegen zum Teil jedoch hohen Schwankungen. Die beim Kauf anfallenden Nebenkosten, Vertriebs- und Finanzierungskosten führen bei einem frühzeitigen Verkauf zu nachteiligen Ergebnissen. Projektspezifische Angaben zum konkreten Objekt liefert der Verkäufer der Immobilie. Außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, kann für die Richtigkeit keine Haftung übernommen werden. Es gelten allein die Angaben aus den Kaufvertragsunterlagen.

Wirtschaftliches und steuerliches Ergebnis

Werbungskosten sowie die Bemessungsgrundlage für die steuerliche Abschreibung und die dargestellten steuerlichen Ergebnisse der Anlage aus der Beispielrechnung stehen unter dem Vorbehalt der Anerkennung durch die jeweils zuständige Finanzbehörde. Änderungen in der Praxis der Finanzverwaltung, der Rechtsprechung und der Steuergesetze sind möglich. Die Höhe der steuerlichen Auswirkungen der Investition richtet sich nach der persönlichen Situation des Erwerbers.

Die Steuerberechnungen aus der Musterberechnung werden auf der Grundlage erstellt, dass die Immobilienanlage nicht unter die Regelungen des §15b EStG fällt. In Einzelfällen kann bei Anwendung der Vergleichsrechnung nach §2 Abs. 6, §31, §36 Abs. 2 EStG eine geringere festzusetzende Einkommensteuer ermittelt werden. Die Tarifberechnung der Einkommensteuer erfolgt gem. §32a EStG. Die vorliegende Beispielrechnung hat aufgrund der Vielzahl der steuerlichen Besonderheiten des EStG nicht für jede individuelle Einkommenssituation und -kombination Gültigkeit, z. B. bei der Anwendung der §32b, und §34 EStG. Die Musterberechnung stellt keine steuerliche Beratung dar, diese ist nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten. Lassen Sie deshalb Ihren steuerlichen Berater auf Basis der aktuellen Steuergesetzgebung die für Ihre Einkommenssituation gültigen, relevanten Vorschriften überprüfen.

Inflation, Wertsteigerung, Mietsteigerung

Angaben zur Inflation und einer daraus in die Zukunft hochgerechneten Miet- und Wertsteigerung basieren auf Ihren Angaben und sind unverbindliche Annahmen. Die für die Berechnung getätigten Angaben können für die Zukunft nicht garantiert werden. Die angenommenen Ergebnisse unterliegen der künftigen Steuergesetzgebung. Die für Ihre persönliche Situation maßgebenden Steuerregelungen, insbesondere Einkommensteuer sind von Ihnen zu beachten.

Konditionen der Finanzierung

Bei den Angaben zur Finanzierung handelt es sich um kein verbindliches Finanzierungsangebot. Konditionen der Finanzierung werden zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme von Ihrem Kreditinstitut festgelegt und können von den in der Musterberechnung ausgewiesenen Werten abweichen. Das ausgewiesene Ergebnis kann sich, abhängig von der beim Erwerb gewählten Tilgungsvariante und den übrigen Finanzierungskonditionen, ändern. Die Tilgungshöhe richtet sich dabei nach der entsprechenden Bruttofinanzierung. Abweichungen bei den Zins- und Tilgungsleistungen können sich durch verschiedene Berechnungs- und Verrechnungsmethoden ergeben. Bei einem Zinsfestschreibungszeitraum von mindestens 5 Jahren kann ein Damnum in Höhe von bis zu 5 v.H. als Werbungskosten angesetzt werden. Der darüber hinausgehende Teil ist auf den Zinsfestschreibungszeitraum zu verteilen. Falls diese Regelung für die vorliegende Berechnung zutrifft, wird diese Verteilung aus Vereinfachungsgründen nicht vorgenommen, die steuerlichen Ergebnisse können daher durch den unterschiedlichen Werbungskostenansatz des Damnums von den ausgewiesenen Ergebnissen der Musterberechnung abweichen. Die tatsächlichen aus der Finanzierung entstehenden Werbungskosten müssen Sie durch Ihren steuerlichen Berater für Ihren Einzelfall berechnen lassen.

Angabenvorbehalt

Die Berechnung stellt ein reines Musterbeispiel unter Ausschluss jeglicher Rechts- und Steuerberatung dar. Eine Übertragbarkeit dieser Musterberechnung auf die tatsächliche finanzielle Situation des Erwerbers wird nicht garantiert. Die Angaben und Berechnungen der Musterberechnung wurden mit Sorgfalt zusammengestellt und entsprechen den gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen sowie sonstigen Vorschriften. Abweichungen oder Änderungen können aufgrund von Auslassungen, Zusammenfassungen, Irrtümern o.ä. oder durch abweichende künftige wirtschaftliche Entwicklungen oder Änderungen von Gesetzen, der Rechtsprechung oder der Verwaltungspraxis oder auch der persönlichen finanziellen Situation des Erwerbers eintreten und berühren nicht die Wirksamkeit des Kaufes. Für das Erreichen der wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele des Erwerbers wird keine Gewähr übernommen. Von dieser Beispielrechnung abweichende Angaben oder Zusagen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der jeweiligen Vertragspartner. Die Angaben im gültigen zugehörigen Kaufvertrag und der Teilungserklärung sind im Einzelfall immer maßgebend.